BF17 - Begleitetes Fahren
Wichtige Infos zum Führerschein mit 17
Die große Freiheit! Endlich Auto fahren! Zwar mit Mama oder Papa an Bord, aber das kann dich nicht aufhalten. Auf den nächsten Seiten erfährst du alles Wichtige rund um das Thema BF17. Von Begleitperson bis Voraussetzung.
Bedingungen BF17
Das gilt nach der bestandenen Führerscheinprüfung
Damit du deine neue Freiheit auch genießen kannst: In diesem Artikel erfährst du, worauf du nach deiner bestandenen Führerscheinprüfung achten solltest, mit welchem Verhalten du deinen Führerschein gefährdest und wie der Übergang zum Führerschein der Klasse B gelingt.
#1 Nie ohne Begleitperson
Die wichtigste Bedingung für den Führerschein mit 17 ist, dass eine Begleitperson mit im Auto sitzt. Diese muss in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden und bei jeder Fahrt, die du vor deinem 18. Geburtstag machst, mit im Auto sitzen.
Bist du ohne Begleitperson unterwegs, kann dir nach § 21 Straßenverkehrsgesetz eine Geldstrafe sowie eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen, denn das Fahren ohne Begleitperson wird als „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ gewertet. Laut Bußgeldkatalog ist eine Geldbuße von 70 Euro und ein Punkt am wahrscheinlichsten. Außerdem widerruft die Fahrerlaubnisbehörde deinen Führerschein.
Erst wenn du ein Aufbauseminar für Fahranfänger besucht hast, wird dein Führerschein mit 17 wieder gültig. Ähnliche Konsequenzen hat es auch, wenn du alleine fährst und einen Unfall baust. Einen Überblick über die Konsequenzen gibt dir auch der Bußgeldkatalog.
#2 Null Promille – Null Toleranz
Für dich als Fahranfänger gilt: Don’t drink and drive. Die Null-Promille-Grenze muss gerade bei jungen Fahrzeugführern strikt eingehalten werden. Hier gibt es keinen Spielraum und keine Toleranz. Wirst du mit Alkohol im Blut erwischt, droht dir eine Strafe z. B. in Form eines speziellen Aufbaukurses für Fahranfänger, der mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Auch deine Begleitperson muss vorsichtig sein. Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass die Begleitperson nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben darf, um Ihren Pflichten als Begleiter nachzukommen.
Übersteigt der Wert die Grenze von 0,5 Promille, kann folgendes passieren:
- Deine Begleitperson muss mit einem Bußgeld rechnen
- Dein Begleiter wird aus der Prüfungsbescheinigung ausgetragen und steht dir nicht mehr zur Verfügung.
- Du musst mit den gleichen Strafen rechnen, als wärst du ohne Begleitperson gefahren, denn der Gesetzgeber nimmt an, dass eine Person mit mehr als 0,5 Promille im Blut dir als Fahranfänger nicht mehr beratend zur Seite stehen kann.
# 3 Keine Drogen und andere Betäubungsmittel
Auch Drogen und andere Betäubungsmittel sind für dich und deine Begleitperson tabu. Der Verstoß wird ähnlich gewertet wie Trunkenheit am Steuer. Du musst mit ähnlichen Strafen und dem Entzug deiner Prüfungsbescheinigung rechnen.
Umtausch in Klasse B
So wird aus dem Führerschein mit 17 dein regulärer Führerschein Klasse B
Die Übergangsfrist deines Führerscheins mit 17 beträgt 3 Monate. So lange ist die Prüfungsbescheinigung nach deinem 18. Geburtstag noch gültig. Danach gilt sie als abgelaufen. Setzt du dich trotzdem hinter das Steuer, fährst du ohne gültigen Führerschein und musst mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.