Der Motorradführerschein

Freiheit auf zwei Rädern

Die Motorrad-Führerscheinklassen

Die Mofa-Prüfbescheinigung

Schon mit 15 Jahren darfst du ein Mofa fahren. Dafür brauchst du eine Mofa-Prüfbescheinigung. Um auch wirklich rechtzeitig zum 15. Geburtstag fahren zu können, darfst du die Prüfung schon drei Monate vor deinem 15. Geburtstag ablegen.

Was geht als Mofa durch?

Wusstest du, dass das Wort Mofa abgeleitet ist von Motor-Fahrrad oder motorisiertes Fahrrad? Du kannst mit deiner Mofa-Prüfbescheinigung aber auch schon mit einem Roller durch die Gegend cruisen – solange der Roller auf maximal 25 km/h gedrosselt ist und auf der Sitzbank nur eine Person Platz hat.

Weitere Infos zur Mofa-Prüfbescheinigung findest du hier.

Die Fortgeschrittenen-Klassen AM und A1

Zügiger voran geht's, wenn du 16 Jahre alt bist. Dann nämlich kannst du deinen Führerschein der Klasse AM (der klassische Roller-Führerschein) oder Klasse A1 (der Schein für 125er-Maschinen) machen. Auch hier darfst du drei Monate vor deinem 16. Geburtstag die theoretische und einen Monat vorher die praktische Prüfung ablegen.

In der Klasse AM sind maximal ein Hubraum von 50 ccm bei einem Verbrennungsmotor oder eine Leistung von 4 kW bei einem Elektromotor zugelassen. Erlaubt sind hier 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.

Mit dem Führerschein der Klasse A1 darfst du seit dem 19.01.2013 sogar mit mehr als Tempo 80 rumdüsen. Die Begrenzung auf 80km/h für Fahrer unter 18 Jahren wurde aufgehoben. Aber Vorsicht: Dein sogenanntes Leichtkraftrad darf maximal 125 ccm Hubraum und eine Leistung von 11 kW haben, sonst lässt dich die Polizei bei Kontrollen nicht mehr weiterfahren. Das Verhältnis Leistung zu Leermasse darf seit dem 19.01.2013 nur maximal 0,1 kW/kg betragen.

Weitere Infos zur Klasse AM findest du hier.

Weitere Infos zur Klasse A1 findest du hier.

Die Profi-Klassen A2 und A

Mit 18 Jahren ist es endlich so weit: Du darfst den Führerschein in der Klasse A2 ("kleine" Motorräder) machen. Auch hier kannst du die theoretische Prüfung drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor deinem 18. Geburtstag ablegen. Hast du die Prüfungen bestanden, darfst du Krafträder mit maximal 35 kW und einem Verhältnis Leistung zu Leermasse von maximal 0,2 kW/kg fahren.

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 kannst du anschließend ohne nochmalige theoretische Prüfung, aber mit einer praktischen Prüfung in die Klasse A ("große" Motorräder) aufsteigen. Dann darfst du alle Krafträder ohne Leistungsbeschränkung fahren. Trotzdem solltest du es nicht gleich übertreiben, sondern erst einmal ein paar Übungsrunden mit deinem ungedrosselten Motorrad drehen. Willst du direkt in die Klasse A einsteigen, musst du mindestens 24 Jahre alt sein.

Weitere Infos zur Klasse A2 findest du hier.

Weitere Infos zur Klasse A findest du hier.

Die Schlüsselzahl B 196

Ohne Prüfung Motorrad fahren?

Die Schlüsselzahl 196 ist eine Ergänzung zur Führerscheinklasse B, also zum Autoführerschein und erlaubt dir das Fahren von Krafträdern mit maximal 125 cm³. Um an der notwendigen theoretische und praktische Fahrerschulung teilnehmen zu können, musst du mindestens 25 Jahre alt sein und seit 5 Jahren den B-Führerschein haben. Was du jedoch beachten solltest: Diese Schlüsselzahl gilt nur in Deutschland.