Mofa-Prüfbescheinigung
Mit dem Mofa durchstarten
Beim Mofa-Führerschein handelt es sich genau genommen gar nicht um einen Führerschein, sondern um eine Prüfbescheinigung. Bereits mit 15 Jahren darfst du die Mofaausbildung machen.
Im Anschluss an deine erfolgreiche Ausbildung darfst du mit der Prüfbescheinigung Mofas mit höchstens 50 ccm und einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h fahren.
Allgemeine Infos zur Mofa-Ausbildung
- Mindestalter: 15 Jahre. Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen.
- Unterlagen/Dokumente: Keine.
- Befristung: Keine.
- Das darfst du mit der Mofa-Prüfbescheinigung fahren: Mofas mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und mit einem Hubraum von maximal 50 ccm.
- Diese Führerscheinklassen erhältst du automatisch mit dem Mofaführerschein: Keine.
- Besonderheit: Du musst die Prüfbescheinigung genauso wie beim Führerschein immer dabei haben, wenn du mit dem Mofa unterwegs bist.
- Weitere Besonderheiten: Deine besuchten Theoriestunden kannst du dir leider nicht auf weitere Führerscheine anrechnen lassen.
- Wusstest du, dass du für sogenannte Personaltransporter (z.B. Segways) auch eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigst, wenn du damit auf öffentlichen Straßen unterwegs sein möchtest?
Theorie und Praxis in der Mofa-Ausbildung
Natürlich musst du auch bei der Mofa-Prüfbescheinigung fit in Theorie und Praxis sein. Hierzu besuchst du in deiner Fahrschule sechs Doppelstunden Theorieunterricht zu je 90 Minuten.
Die praktische Ausbildung muss aus mindestens einer Doppelstunde zu 90 Minuten bestehen. Eine praktische Prüfung musst du nicht machen. Über deine Ausbildung erhältst du eine Bescheinigung, die du bei der Prüfstelle (z.B. beim TÜV) vorlegen musst. Nur dann wirst du zur Theorieprüfung zugelassen.
Mofa-Prüfung
Für die Mofa-Prüfbescheinigung musst du eine erfolgreiche Theorieprüfung ablegen, aber keine praktische Prüfung.