BKF-Grund­qualifikation

Wer im gewerblichen Güterverkehr als LKW-Fahrer oder in der Personen­­beförderung als Busfahrer tätig sein will, muss die Berufs­kraft­fahrer­ausbildung (Grund­qualifikation) gemäß Berufs­­kraft­fahrer-Qualifikations­­gesetz (BKrFQG) erfolgreich absolvieren.

Wir sind AZAV-zertifizierter Spezialist für diese Ausbildung.

Drei Wege zur Grundqualifikation

Berufsausbildung

Dreijährige Ausbildung im dualen System (Unterricht an Berufsschule und Ausbildung im Ausbildungsbetrieb) im Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, der vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr vermittelt. Berufsabschlussprüfung an der Schule und bei IHK (§ 4 Abs. 1 Nr.2 BKrFQG).

Grundqualifikation LKW ab 18 Jahre

Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG LKW ab 18 Jahren. Keine Ausbildung vorgeschrieben. Umfangreiche theoretische und praktische Prüfung bei der IHK. Theoretische Prüfung 3 Stunden, praktische Prüfung ca. 4,5 Stunden. (§ 1 BKrFQV in Verbindung mit Anlage 2)

Beschleunigte Grundqualifikation LKW ab 21 Jahre

Entsprechend § 4 Abs. 2 BKrFQG LKW ab 21 Jahren. 140 Zeitstunden, das entspricht 188 Unterrichtseinheiten. Davon 10 Zeitstunden praktische Fahrausbildung. Nur theoretische Prüfung. Dauer ca. 90 Minuten (§ 2 Abs. 4 BKrFQV in Verbindung mit Anlage 2 und IHK- Satzung).

Information und Beratung

Telefon 0941 64089898
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